Abwälzung Kleineinleiterabgabe
Die Kleineinleiterabgabe ist eine Abgabe für private Gewässernutzungen, die der AZV Wyhratal an den Freistaat Sachsen zahlt. Abgabepflichtig ist dabei die Einleitung von vorgeklärtem Abwasser in ein Gewässer oder ins Erdreich. Mit der Abwälzung der Kleineinleiterabgabe gibt der AZV diese Abgabe an die betroffenen Grundstückseigentümer weiter. Die Abgabenhöhe für die privaten Einleitungen richtet sich danach, wie viele Personen unter der Grundstücksadresse gemeldet sind. Stichtag ist dabei immer der 30. Juni des jeweiligen Jahres.
Berechnungsgrundlage sind die sogenannten Schadeinheiten, deren Höhe in der Satzung verankert ist. Eine Schadeinheit entspricht 35,79 €. Jeder Einwohner wird mit einer halben Schadeinheit veranlagt. Hinzugerechnet wird pro Grundstück ein entsprechender Verwaltungsaufwand.
Dieser beträgt:
Veranlagungsjahr | Verwaltungsaufwand pro Grundstück |
2019 | 20,83 €/m³ |
2018 | 18,72 €/m³ |
2017 | 19,65 €/m³ |
2016 | 15,75 €/m³ |
2015 | 13,83 €/m³ |