Kleinkläranlagen sind Anlagen zur Behandlung von häuslichem und ähnlichem Abwasser, die für eine Belastung von weniger als 8 m³ täglich bemessen sind.
Grundstücke, deren Abwässer dauerhaft dezentral entsorgt werden, haben gemäß Erlass des Sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie bis spätestens 2015 Ihre Kleinkläranlagen dem Stand der Technik anzupassen.
Welche Grundstückseigentümer im Verbandsgebiet davon betroffen sind, ist im Abwasserbeseitigungskonzept des AZV Wyhratal festgelegt.
Im Folgenden sind die einzelnen Verbandsgemeinden mit dem Zeitraum der Umstellung auf vollbiologische Reinigung aufgelistet. Die Genehmigungen zum förderunschädlichen Baubeginn durch die SAB liegt für das gesamte Verbandsgebiet vor.
Benndorf Genehmigung SAB: 05.01.2009 Termin für vollbiologische Reinigung: 2015 dezentrale Entsorgung: einzelne Grundstücke, beim Verband zu erfragen Download: Benndorf_05.01.2009(1) |
Bubendorf Genehmigung SAB: 05.12.2008 Termin für vollbiologische Reinigung: 2015 dezentrale Entsorgung: Harthseesiedlung Download: Bubendorf_05.12.2008 |
Eschefeld Genehmigung SAB: 05.01.2009 Termin für vollbiologische Reinigung: 2015 dezentrale Entsorgung: einzelne Grundstücke, beim Verband zu erfragen Download: Eschefeld_05.01.2009 |